Grundqualifikation für EU-Berufskraftfahrer
Die beschleunigte Grundqualifikation
Anforderungen alt/neu
| Frühere Anforderung an den Berufskraftfahrer vor dem 10.9.2009 | |
|---|---|
| Nur Führerscheinerwerb C/CE (alte Klasse 2) | Ausübung Fahrerberuf, alle 5 Jahre ärztliche Untersuchung, sonst nichts |
| Heutige Anforderung an den Berufskraftfahrer ab dem 10.9.2009 | |
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Führerscheinerwerb C/CE PLUS Grundqualifikation für alle Bewerber, die nur den Führerschein Klasse B im Vorbesitz haben |
Ausübung Fahrerberuf für 5 Jahre dann 35 Std. Weiterbildung PLUS ärztliche Untersuchung dann Ausübung Fahrerberuf für 5 Jahre dann 35 Std. Weiterbildung PLUS ärztliche Untersuchung usw. |
Möglichkeiten
| Die drei Wege zur Grundqualifikation | ||
|---|---|---|
| BKF-Lehre (Berufsausbildung) ca. 3 Jahre | Eine Prüfung in Theorie und Praxis ohne Ausbildung, Dauer ca. 7 Std., Theorie 4 Std., Praxis ca. 3 Std. |
Beschleunigte Grundqualifikation 140 Std. Theorie und Praxis*, Theorieprüfung bei der IHK |
Die beschleunigte Grundqualifikation
Alle Fahrer im gewerblichen Güter- und Personenverkehr (LKW über 3,5 t zGM und Busse über 8 Personen), die ab dem 10.9.2009 die Führerscheine C1/C1E/C/CE mit Vorbesitz Klasse B/BE erwerben wollen, können bei uns die beschleunigte Grundqualifikation absolvieren:
Theorie: 130 Zeitstunden Theorieunterricht zu den Themen
- Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf Grundlage der Sicherheitsregeln
- Rechtliche Grundlagen und deren Anwendung
- Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung und Logistik
Praxis: 10 Zeitstunden Praxisunterricht mit dem Schwerpunkt Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf Grundlage der Sicherheitsregeln
Abschluss: schriftliche Theorieprüfung bei der IHK (ca. 50 Fragen, Prüfungssprache ist Deutsch, kein Dolmetscher möglich)
Bei uns im Vollzeitkurs in ca. 20 Tagen zu erwerben.