Grundqualifikation für EU-Berufskraftfahrer

Beschleunigte Grundqualifikation

Die beschleunigte Grundqualifikation

Anforderungen alt/neu

Frühere Anforderung an den Berufskraftfahrer vor dem 10.9.2009
Nur Führerscheinerwerb C/CE (alte Klasse 2) Ausübung Fahrerberuf, alle 5 Jahre ärztliche Untersuchung, sonst nichts
Heutige Anforderung an den Berufskraftfahrer ab dem 10.9.2009
Führerscheinerwerb C/CE
PLUS
Grundqualifikation für alle Bewerber, die nur den Führerschein Klasse B im Vorbesitz haben
Ausübung Fahrerberuf für 5 Jahre
dann
35 Std. Weiterbildung PLUS ärztliche Untersuchung
dann
Ausübung Fahrerberuf für 5 Jahre
dann
35 Std. Weiterbildung PLUS ärztliche Untersuchung
usw.

Möglichkeiten

Die drei Wege zur Grundqualifikation
BKF-Lehre (Berufsausbildung) ca. 3 Jahre Eine Prüfung in Theorie und Praxis ohne Ausbildung, Dauer ca. 7 Std., Theorie 4 Std., Praxis ca. 3 Std. Beschleunigte Grundqualifikation
140 Std. Theorie und Praxis*, Theorieprüfung bei der IHK
* Bei uns im Vollzeitkurs in ca. 20 Tagen möglich

Die beschleunigte Grundqualifikation

Alle Fahrer im gewerblichen Güter- und Personenverkehr (LKW über 3,5 t zGM und Busse über 8 Personen), die ab dem 10.9.2009 die Führerscheine C1/C1E/C/CE mit Vorbesitz Klasse B/BE erwerben wollen, können bei uns die beschleunigte Grundqualifikation absolvieren:

Theorie: 130 Zeitstunden Theorieunterricht zu den Themen

  • Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf Grundlage der Sicherheitsregeln
  • Rechtliche Grundlagen und deren Anwendung
  • Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung und Logistik

Praxis: 10 Zeitstunden Praxisunterricht mit dem Schwerpunkt Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf Grundlage der Sicherheitsregeln

Abschluss: schriftliche Theorieprüfung bei der IHK (ca. 50 Fragen, Prüfungssprache ist Deutsch, kein Dolmetscher möglich)

Bei uns im Vollzeitkurs in ca. 20 Tagen zu erwerben.

PDF "BKF-Infofolder" zum Download