Weiterbildung nach BKrFQG für alle Berufskraftfahrer
EU-Gesetz
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) der EU regelt die (beschleunigte) Grundqualifikation und die Weiterbildung. Es gilt seit dem 1. Okt. 2006 für alle gewerblichen Fahrer im Güter-, Personen- oder Werksverkehr, die ein Fahrzeug der Klassen C oder D lenken (LKW über 3,5 t zGM und Busse für mehr als 8 Personen).Die regelmäßige Weiterbildung
verpflichtet die Fahrer alle 5 Jahre zu 35 Stunden Pflichtunterricht in 5 Blöcken (Module) von mind. 7 Stunden, die auf den Zeitraum der 5 Jahre verteilt werden können (keine Prüfung notwendig).Termin der ersten Pflicht-Weiterbildung:
- im Zeitraum der ersten 5 Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation (wenn notwendig)
- bis spätestens 10.09.2013 für alle gewerblichen Busfahrer* (Busse über 8 Personen)
- bis spätestens 10.09.2014 für alle gewerblichen LKW-Fahrer* (LKW über 3,5 t zGM)
* Die zeitlichen Fristen der Weiterbildung und der Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis können synchronisiert werden (Weiterbildung zwei Jahre früher bis zwei Jahre später bezoben auf die Fahrerlaubnis). Siehe hierzu die Tabelle unter "Fristen". Spätestens zum 09.09.2015 für Busfahrer und zum 09.09.2016 für LKW-Fahrer muss die Weiterbildung durchgeführt sein.
Nachweis der Qualifikation
Die absolvierte Grundqualifikation und die Weiterbildung werden durch den Eintrag mit Schlüsselzahl 95 im Führerschein nachgewiesen.
Sanktionen
Das Anordnen bzw. Zulassen von Fahrten ohne entsprechende Qualifikation kann für Unternehmer ein Bußgeld in Höhe von € 400 je Arbeitsschicht, für Fahrer bei vorsätzlichem Handeln von € 100 je Arbeitsschicht bedeuten.
Weitere Informationen
finden Sie unter www.eu-bkf.de
Fristen
| Beispiel | 1. | 2. | 3. | 4. | 5. |
|---|---|---|---|---|---|
| Ausstellung oder Verlängerung der Klassen C | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 |
| Pflicht zur Verlängerung der Klassen C | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 |
| Empfehlung zur Eintragung der Weiterbildung im Führerschein | (2016) | 2012 | 2013 | (2014) | (2015) |
| Pflicht zur Eintragung der Weiterbildung im Führerschein | 2016 | 2014 | 2014 | 2014 | 2015 |